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Private Steuererklärungen

Auch als Privatmann können Sie Ihre Steuerlast beeinflussen, indem Sie eine private Steuererklärung für Ihr Finanzamt erstellen und einreichen. Verlassen Sie sich nicht auf den Zufall sondern auf Ihren Steuerberater, wenn es um Ihre private Steuererklärungen geht. Viele Privatleute verschenken ihr hart erarbeitetes Geld, weil Sie meinen, dass eine Einkommensteuererklärung im Rahmen von privaten Steuererklärungen nichts bringen und nur Aufwand verursachen. Ein folgenschwerer Irrtum, der Sie im Laufe der Jahre erhebliche Beträge kosten kann. Sie haben als Privatmann allerdings nur dann Vorteile von einer privaten Steuererklärungen (ESt-Erklärung), wenn die Ausführung korrekt mit sämtlichen Anlagen eingereicht werden. Das gilt ebenfalls für eine Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungen, wie es z.B. bei Grundstücksgemeinschaften erforderlch ist. Auch bei Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen hilft Ihnen Ihr Steuerberater TFS so viel Geld wie möglich vor dem Fiskus zu retten. Sehr häufig hilft dabei auch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, den wir gerne für Sie prüfen und dann entsprechend einreichen.

Eine Auswahl unserer Leistungen aus dem Bereich der privaten Steuererklärung:

  • Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Anlagen
  • Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungen (z.B. bei Grundstücksgemeinschaften)
  • Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigunn